Ablauf
Allgemeines
Im ersten Schritt vereinbaren wir telefonisch einen Termin für ein persönliches Erstgespräch. Falls wir uns beide für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgt die Probatorik (i.d.R. vier Sitzungen zur Diagnostik und Therapieplanung). Die Dauer der Therapie oder Beratung hängt von Ihrer individuellen Problematik sowie Ihren Wünschen ab. Meist umfasst eine Kurzzeittherapie 25 Sitzungen und eine Langzeittherapie 45-60 Sitzungen. Eine psychologische Beratung umfasst für gewöhnlich nur wenige Termine, kann bei Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden. Die Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden normalerweise einmal wöchentlich zu einer festen Zeit statt.
1. Kennenlernen
Um herauszufinden, ob die "Chemie stimmt", kann es hilfreich für Sie sein, bei mehreren Therapeut_innen Erstgespräche zu nutzen. Als Verhaltenstherapeutin bin ich zur Behandlung des vollen Spektrums an psychischen Erkrankungen ausgebildet. Dennoch prüfe ich ebenfalls, ob ich Ihnen eine gute Behandlung anbieten kann und gebe Bescheid, falls ich denke, Sie sind in einer anderen Praxis besser aufgehoben.
2. Gemeinsam verstehen
Während der ersten Sitzungen machen wir uns ein genaueres Bild Ihrer Beschwerden und entwickeln eine Vorstellung, wie diese entstanden sind und was aktuell eine Besserung verhindert.
3. Ziele setzen
Der nächste Schritt besteht im Konkretisieren Ihrer Ziele.
4. Ins Handeln kommen
Als nächstes wählen wir individuell auf Sie zugeschnittene, konkrete Schritte aus, die Sie dem gewünschten Ziel näher bringen können. Mehr über die Methoden erfahren Sie hier.
5. Überprüfen und Anpassen
Immer wieder schauen wir, ob diese Schritte noch für Sie passend und erfolgreich sind. Wenn nötig, werden wir dann Ziele oder Schritte auf dem Weg zu Ihrem Ziel anpassen.
Im ersten Schritt vereinbaren wir telefonisch einen Termin für ein persönliches Erstgespräch. Falls wir uns beide für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgt die Probatorik (i.d.R. vier Sitzungen zur Diagnostik und Therapieplanung). Die Dauer der Therapie oder Beratung hängt von Ihrer individuellen Problematik sowie Ihren Wünschen ab. Meist umfasst eine Kurzzeittherapie 25 Sitzungen und eine Langzeittherapie 45-60 Sitzungen. Eine psychologische Beratung umfasst für gewöhnlich nur wenige Termine, kann bei Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden. Die Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden normalerweise einmal wöchentlich zu einer festen Zeit statt.
1. Kennenlernen
Um herauszufinden, ob die "Chemie stimmt", kann es hilfreich für Sie sein, bei mehreren Therapeut_innen Erstgespräche zu nutzen. Als Verhaltenstherapeutin bin ich zur Behandlung des vollen Spektrums an psychischen Erkrankungen ausgebildet. Dennoch prüfe ich ebenfalls, ob ich Ihnen eine gute Behandlung anbieten kann und gebe Bescheid, falls ich denke, Sie sind in einer anderen Praxis besser aufgehoben.
2. Gemeinsam verstehen
Während der ersten Sitzungen machen wir uns ein genaueres Bild Ihrer Beschwerden und entwickeln eine Vorstellung, wie diese entstanden sind und was aktuell eine Besserung verhindert.
3. Ziele setzen
Der nächste Schritt besteht im Konkretisieren Ihrer Ziele.
4. Ins Handeln kommen
Als nächstes wählen wir individuell auf Sie zugeschnittene, konkrete Schritte aus, die Sie dem gewünschten Ziel näher bringen können. Mehr über die Methoden erfahren Sie hier.
5. Überprüfen und Anpassen
Immer wieder schauen wir, ob diese Schritte noch für Sie passend und erfolgreich sind. Wenn nötig, werden wir dann Ziele oder Schritte auf dem Weg zu Ihrem Ziel anpassen.
Kosten
Da ich eine Privatpraxis führe, hängt die Übernahme der Kosten für eine Behandlung von Ihrer Versicherung ab.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag in der kassenärztlichen Vereinigung Berlin bin ich für die Durchführung von Psychotherapie grundsätzlich zugelassen. Ich verfüge jedoch NICHT über die Abrechnungsgenehmigung für die gesetzlichen Krankenkassen ("Kassensitz"). Da die Versorgung durch Psychotherapeut*innen mit einer solchen Kassenzulassung unzureichend ist, können gesetzlich Versicherte unter Umständen dennoch im sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Bei Interesse stelle ich Ihnen gerne nähere Informationen zur Verfügung.
Private Krankenversicherung
Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenkassen übernommen. Da sich die Versicherer in ihren Angeboten jedoch unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig zu erkundigen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungstarif enthalten ist und welche Formalitäten dazu nötig sind. Grundlage der Abrechnung ist die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
Formal finden bei privat Versicherten vier bis fünf sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen wir uns kennenlernen, Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Im Anschluss beantrage ich ein Stundenkontingent bei der Kasse und bei Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP-Ziffer 870). Sie erhalten dann wie gewohnt eine Rechnung, die Ihnen später von der Versicherung erstattet wird.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Dafür ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig. Die entsprechenden Formulare dafür können Sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Die schriftliche Beantragung bei Ihrer Beihilfestelle erfolgt nach den fünf probatorischen Sitzungen, diese sind antragsfrei. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die GOP.
Heilfürsorge für Bundeswehr und Bundespolizei
Um die psychotherapeutische Versorgung von Angehörigen der Bundeswehr zu verbessern, wurde 2018 eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung getroffen, die eine Psychotherapie in einer freien Privatpraxis ermöglicht. Bei einem Therapiewunsch konsultieren Sie vorher Ihren Truppenarzt. Dieser stellt Ihnen eine passende Kostenübernahmeerklärung aus.
Selbstzahler
Coaching- und Beratungsangebote werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen. Auch bei einer Psychotherapie besteht die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn z.B. für einen Versicherungsabschluss ein Gesundheitscheck gefordert wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass keinerlei Formalitäten erforderlich sind, die Therapie in der Regel sofort beginnen kann und die Krankenkasse keine Mitteilung über die Behandlung erhält. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Regelsatz für eine Sitzung (50 Minuten) beträgt aktuell 100,55 €. Manchmal fallen auch Kosten zusätzlich zur Sitzungsgebühr an (z.B. für das Erstellen einer biografischen Anamnese und die Auswertung diagnostischer Fragebögen zu Therapiebeginn). Bitte sprechen Sie mich an, um weitere Informationen dazu zu erhalten. Sie erhalten ca. alle 6 Wochen eine Rechnung von mir.
Sollte Ihre Versicherung Fragen zu meiner Qualifikation haben, können Sie gerne meinen Arztregistereintrag der KV Berlin nennen (37193).
Gesetzliche Krankenversicherung
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag in der kassenärztlichen Vereinigung Berlin bin ich für die Durchführung von Psychotherapie grundsätzlich zugelassen. Ich verfüge jedoch NICHT über die Abrechnungsgenehmigung für die gesetzlichen Krankenkassen ("Kassensitz"). Da die Versorgung durch Psychotherapeut*innen mit einer solchen Kassenzulassung unzureichend ist, können gesetzlich Versicherte unter Umständen dennoch im sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Bei Interesse stelle ich Ihnen gerne nähere Informationen zur Verfügung.
Private Krankenversicherung
Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenkassen übernommen. Da sich die Versicherer in ihren Angeboten jedoch unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig zu erkundigen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungstarif enthalten ist und welche Formalitäten dazu nötig sind. Grundlage der Abrechnung ist die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
Formal finden bei privat Versicherten vier bis fünf sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen wir uns kennenlernen, Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Im Anschluss beantrage ich ein Stundenkontingent bei der Kasse und bei Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP-Ziffer 870). Sie erhalten dann wie gewohnt eine Rechnung, die Ihnen später von der Versicherung erstattet wird.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Dafür ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig. Die entsprechenden Formulare dafür können Sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Die schriftliche Beantragung bei Ihrer Beihilfestelle erfolgt nach den fünf probatorischen Sitzungen, diese sind antragsfrei. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die GOP.
Heilfürsorge für Bundeswehr und Bundespolizei
Um die psychotherapeutische Versorgung von Angehörigen der Bundeswehr zu verbessern, wurde 2018 eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung getroffen, die eine Psychotherapie in einer freien Privatpraxis ermöglicht. Bei einem Therapiewunsch konsultieren Sie vorher Ihren Truppenarzt. Dieser stellt Ihnen eine passende Kostenübernahmeerklärung aus.
Selbstzahler
Coaching- und Beratungsangebote werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen. Auch bei einer Psychotherapie besteht die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn z.B. für einen Versicherungsabschluss ein Gesundheitscheck gefordert wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass keinerlei Formalitäten erforderlich sind, die Therapie in der Regel sofort beginnen kann und die Krankenkasse keine Mitteilung über die Behandlung erhält. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Regelsatz für eine Sitzung (50 Minuten) beträgt aktuell 100,55 €. Manchmal fallen auch Kosten zusätzlich zur Sitzungsgebühr an (z.B. für das Erstellen einer biografischen Anamnese und die Auswertung diagnostischer Fragebögen zu Therapiebeginn). Bitte sprechen Sie mich an, um weitere Informationen dazu zu erhalten. Sie erhalten ca. alle 6 Wochen eine Rechnung von mir.
Sollte Ihre Versicherung Fragen zu meiner Qualifikation haben, können Sie gerne meinen Arztregistereintrag der KV Berlin nennen (37193).
KontaktPrivatpraxis für Psychotherapie
M. Sc. Psych. Anna Matthey Psychologische Psychotherapeutin Raabestr. 3 10405 Berlin Tel.: 0152 2666 2941 Email: anna.matthey.pt@gmail.com |
InformationBei der Übertragung Ihrer Daten im Internet besteht die Möglichkeit, dass diese durch unbefugte Dritte zur Kenntnis genommen oder auch verändert werden können. Mit der Kontaktaufnahme erteilen Sie mir die Einwilligung, Ihre Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu speichern. Ist dieser Zweck erfüllt, werden Ihre Daten gelöscht.
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Notfälle und KrisenDer Berliner Krisendienst ist 24 Stunden am Tag erreichbar (030 390 63 40) und unterstützt in emotionalen Notlagen.
Neuhland berät und hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in suizidalen Krisen (030 873 01 11, Mo - Fr 9 - 18 Uhr). LARA unterstützt Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind (030 216 88 88, Mo - Fr 9 - 18 Uhr). |