Ablauf & Kosten

Ablauf

Im ersten Schritt vereinbaren wir telefonisch einen Termin für ein persönliches Erstgespräch. Falls wir uns beide für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgt die Probatorik (i.d.R. vier bis fünf Sitzungen zur Diagnostik und Therapieplanung). Die Dauer der Therapie hängt von Ihrer individuellen Problematik sowie Ihren Wünschen und den Vorgaben Ihrer Versicherung ab. Meist umfasst eine Kurzzeittherapie 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie 60 Sitzungen. Die Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden normalerweise einmal wöchentlich zu einer festen Zeit statt.

1. Kennenlernen

Um herauszufinden, ob die "Chemie stimmt", kann es hilfreich für Sie sein, bei mehreren Therapeut*innen Erstgespräche zu nutzen. Als Verhaltenstherapeutin bin ich zur Behandlung des vollen Spektrums an psychischen Erkrankungen ausgebildet. Dennoch prüfe ich ebenfalls im Rahmen des Erstgesprächs und der Probatorik, ob ich Ihnen eine gute Behandlung anbieten kann und gebe Bescheid, falls ich denke, dass Sie in einer anderen Praxis besser aufgehoben sind.

2. Gemeinsam verstehen

Während der ersten Sitzungen machen wir uns ein genaueres Bild Ihrer Beschwerden und entwickeln eine Vorstellung, wie diese entstanden sind und was aktuell eine Besserung verhindert.

3. Ziele setzen

Der nächste Schritt besteht im Konkretisieren Ihrer Ziele.

4. Ins Handeln kommen

Als nächstes wählen wir individuell auf Sie zugeschnittene, konkrete Schritte aus, die Sie dem gewünschten Ziel näher bringen können.

5. Überprüfen und Anpassen

Immer wieder schauen wir, ob diese Schritte noch für Sie passend und erfolgreich sind. Wenn nötig, werden wir dann Ziele oder Schritte auf dem Weg zu Ihrem Ziel anpassen.

Kosten

Da ich eine Privatpraxis führe, hängt die Übernahme der Kosten für eine Behandlung von Ihrer Versicherung ab.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag in der kassenärztlichen Vereinigung Berlin bin ich für die Durchführung von Psychotherapie grundsätzlich zugelassen. Ich verfüge jedoch NICHT über die Abrechnungsgenehmigung für die gesetzlichen Krankenkassen ("Kassensitz" bzw. "Kassenzulassung"). Da die Versorgung durch Psychotherapeut*innen mit einer solchen Kassenzulassung unzureichend ist, können gesetzlich Versicherte unter Umständen dennoch im sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Bei Interesse stelle ich Ihnen gerne nähere Informationen zur Verfügung.

Private Krankenversicherung

Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenkassen übernommen. Da sich die Versicherer in ihren Angeboten jedoch unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig zu erkundigen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungstarif enthalten ist und welche Formalitäten dazu nötig sind. Grundlage der Abrechnung sind die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) sowie die Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de_626d305a19.pdf).

Formal finden bei privat Versicherten meist fünf sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen wir uns kennenlernen, Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Im Anschluss beantragen wir ein Stundenkontingent bei der Kasse und bei Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie. Sie erhalten wie gewohnt Rechnungen, die Ihnen später - abhängig von Ihrem Versicherungstarif - von der Kasse erstattet werden.

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Dafür ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig. Die entsprechenden Formulare dafür können Sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Die schriftliche Beantragung bei Ihrer Beihilfestelle erfolgt nach den fünf probatorischen Sitzungen, diese sind antragsfrei. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die GOP bzw. die Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen (siehe oben).

Heilfürsorge für Bundeswehr und Bundespolizei

Um die psychotherapeutische Versorgung von Angehörigen der Bundeswehr zu verbessern, wurde 2018 eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung getroffen, die eine Psychotherapie in einer freien Privatpraxis ermöglicht. Bei einem Therapiewunsch konsultieren Sie vorher Ihren Truppenarzt. Dieser stellt Ihnen eine passende Kostenübernahmeerklärung aus, die Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen.

Sollte Ihre Versicherung Fragen zu meiner Qualifikation haben, können Sie gerne meinen Arztregistereintrag der KV Berlin nennen (37193).

Privatpraxis für Psychotherapie

M. Sc. Psych. Anna Matthey

Psychologische Psychotherapeutin

Raabestr. 3

10405 Berlin

Telefon: 0152 2666 2941

Mail: anna.matthey.pt@gmail.com

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